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Schnelle Reaktion der Zoohandlungen

Mit der Novelle des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere, BGBl. Nr. 35/2008 wurde der "Verkauf von Hunden und Katzen in Zoohandlungen" wieder erlaubt.

Am 24. November 2008 wurde die Verordnung erlassen und bereits heute werden wieder Katzen und Hundebabys, speziell aus dem Ausland feil geboten.

Mehr darüber in Tieranwalt
Tausende Tierfreunde sind bestürzt, mehr in Reaktionen.

Abbildung: Hunde total eingeengt! -